EU-Recht

Bulgarien ist eins der neueren Mitglieder der Europäischen Union. Während es noch mit Unzulänglichkeiten im Bereich der Governance zu kämpfen hat, wird es unumgänglich seine administrative und judikative Gewalt vervollkommnen und wird dadurch die Möglichkeit haben, den gemeinschaftlichen Besitzstand (acquis communautaire) effizient anzuwenden.

Als Rechtsanwaltskanzlei berücksichtigen wir die langfristige Bedeutung des Verständnisses des EU-Rechts in seinem breiteren Kontext und in seiner Dynamik. Mit der Entwicklung des EU-Rechts ändert sich die Art der Geschäftstätigkeit in Bulgarien und zugleich die Rechtspraxis. Unser Ziel ist es, uns auf die Alltagsanforderungen unserer Mandanten zu fokussieren, aber auch auf das, was das Geschäft unserer Mandanten in der längerfristigen Perspektive beeinflussen wird.

Wie wir helfen können

  • Wir beraten unsere Mandanten zu den Vorschriften und Regelungen, die die Nutzung von EU-Strukturfondsmitteln und sonstigen EU-Finanzierungsquellen bestimmen; Wir unterstützen sie bei der Vorbereitung und bei der Antragstellung im Zusammenhang mit dem Zugang zu diesen Mitteln
  • Wir unterstützen unsere Mandanten in wichtigen Aspekten des gemeinschaftlichen Besitzstandes, z. B. in Bezug auf die Grundfreiheiten – freier Warenverkehr, Personenverkehr, Dienstleistungsfreiheit, Kapital- und Zahlungsverkehr – in Bezug auf die Wettbewerbsfreiheit, den Verbraucherschutz, die allgemeinen Prinzipien des Binnenmarkts, die gemeinsame Politik in Bezug auf Drittstaaten, die Umweltpolitik, u. a.
  • Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Implementierung paneuropäischer Projekte nach EU-Recht – auch zusammen mit anderen Anwaltskanzleien aus unserem Netzwerk oder mit solchen, mit denen wir kooperieren – und unterstützen sie bei der Abgabe von Stellungnahmen vor den zuständigen Behörden der EU, z. B in Anhörungsverfahren, im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Konsultationspapieren durch EU-Behörden u. a.
  • Wir präsentieren die Ansichten unserer Mandanten, direkt oder indirekt mithilfe anderer Kooperationskanzleien, vor den zuständigen EU-Behörden sowie vor den Rechtsprechungsorganen der EU
  • Wir vertreten unsere Mandanten vor den bulgarischen und vor den Gerichten der EU

Wesentliche Geschäftsfelder im Bereich des EU-Rechts

  • EU-Strukturfonds
  • Beratung zu den Grundprinzipien des gemeinschaftlichen Besitzstandes (acquis communautaire)
  • Auffassungsdarstellungen in Anhörungsverfahren der Behörden der EU
  • Prozessführung in Bezug auf den gemeinschaftlichen Besitzstand
  • Vorabentscheidungsersuchen